- Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig im Vorfeld die Einrichtung zur Abklärung der Betreuungskapazität.
- Das offizielle Formular (Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)) zu finden auf der Homepage des bayerischen Staatsministeriums ist ausgefüllt vorab abzugeben.
- Die Betreuungszeiten können je nach Kapazität variieren und angepasst werden.
- Gruppenstärke: Ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar – keine Informationen vom Ministerium!
- Mindestabstand kann nicht garantiert werden.
- Aus diesem Grund dürfen nur absolut gesunde Kinder aus gesunden Familien in die Einrichtung kommen. (nicht erlaubt: Schnupfen, Husten, Fieber, Bauchweh …)
- Schleuse für Eltern: Kinder werden an der Tür von den Erzieherinnen abgeholt. Bei der Abholung werden die Kinder wieder zur Tür gebracht.
- Brotzeit/Mittagessen muss von zu Hause mitgebracht werden. (Es werden keine Speisen erwärmt!)